Käferclub Obergrafendorf

Oldtimer-Versicherung

Das Thema Haftpflichtversicherung für Oldtimer ist leider nicht umfassend darzustellen. Zu unterschiedlich sind die Regelungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Dies gilt sowohl für die Höhe der Ermäßigung im Vergleich zum Normaltarif, als auch für die Frage unter welchen Bedingungen die Anstalt überhaupt bereit ist, einen Versicherungsvertrag mit ermäßigten Prämien abzuschließen. Soviel kann man aber feststellen.

Es gibt grundsätzlich zwei Systeme der Prämienermäßigung:
1. fixer Betrag je Fahrzeugkategorie (Krad, PKW/Kombi, LKW)
2. Halbe Normalprämie bei voller Wirksamkeit des Bonus/Malus Systems mit der Möglichkeit eine “gute” Bonusstufe für einen anderen Vertrag zu übernehmen.

Den einzigen Rat den man geben kann: Holen Sie sich Offerte verschiedener Versicherungsgesellschaften ein. Dann haben Sie eine Vergleichsmöglichkeit. Mit diesem Wissensstand können Sie gut gerüstet in die eigentlichen Verhandlungen eintreten, in der Sie dann das Beste für sich verhandeln können. Die Sparte der Kfz-Versicherungen generell entwickelte sich für die österreichischen Versicherungsgesellschaften in den letzten Jahren nicht unbedingt kostendeckend. Die ehemals florierende „Rabattitis“ geriet generell ein wenig ins Stocken. Eine erfolgte Registrierung im Veteranenregister des ÖMVV oder/und die Genehmigung Ihres Fahrzeuges als historisches Kraftfahrzeug sind die deutlichsten Hilfsmittel für Sie, um den Versicherungsunternehmen gegenüber den pfleglichen, umsichtigen und somit versicherungstechnisch risikoärmeren Umgang mit Ihrem Oldtimer zu dokumentieren.

Steuer sparen...

Sollten Sie Ihren Oldtimer nicht mit dem Alltagsfahrzeug auf Wechselkennzeichen gemeldet haben, lohnt auch für kurze Intervalle die Hinterlegung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln bei Ihrer Zulassungsstelle (= Ihre Versicherung). Dies ist nach der Privatisierung kostenlos, die motorbezogene Versicherungssteuer wird tageweise abgerechnet. Die Hintelegung wurde mit mindestens 45 Tage festgelegt. Grundsätzlich sollte die Hinterlegungs - und Versicherungsdauer im Vorhinein mit der Versicherung klar ausgehandelt werden. Die Abrechnung der Haftpflichtversicherung erfolgt nach den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung.


Quelle: www.oldtimerinfo.com

ÖMVV, Siedlerstraße 17, 2486 Pottendorf,
Telefon: +43 (0) 26 23/743 49,
Mail:
oldtimerinfo@netway.at

zurück