Käferclub Obergrafendorf

Aktuelle Bestimmungen

Bei PKW und Kombis besteht in Österreich die Verpflichtung zur Ausrüstung mit Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen ab der Typengenehmigung per 1. Jänner 1968.

Gurte auf den Rücksitzen müssen ab Typengenehmigung 1. Jänner 1984 oder Erstzulassung mit Stichtag 1. Jänner 1989 vorhanden sein.

Fahrzeuge, die vor diesem Datum von der Behörde genehmigt wurden, verfügen im Regelfall über keine Gurte. In diesem Fall ist eine Sicherung der Kinder nicht möglich und daher auch gesetzlich nicht vorgeschrieben. In diesem Fall gilt zwar die neue Sitzplatzregelung, nicht aber die neue Anschnallpflicht.

In der Praxis heißt das, dass ein Großvater mit seinem VW Golf, Baujahr 1982, drei Enkelkinder im Fond mitführen darf, diese aber mangels Sicherheitsgurten nicht anzuschnallen braucht.

ECE-Regelung nach Gewichts- und Altersgruppen

Gruppe 0 – weniger als 10 Kilogramm (bis 10 Monate)
Dies sind vor allem Babysitzschalen, die je nach Bauart auch entgegen der Fahrtrichtung (Reboard) und nur auf Sitzplätzen, die mit Dreipunktgurten ausgestattet sind, verwendet werden dürfen. Dabei ist auf das richtige Anlegen des Sicherheitsgurtes zu achten. Zur Sicherung des Kindes in der Schale dient zumeist ein Ypsilongurt. Die Babysitzschale muss ab der ersten Fahrt (meistens die Abholung vom Krankenhaus) verwendet werden. Die Verwendung dieser Sitze ist aus ärztlicher Sicht unbedenklich, wenn vor allem in den ersten Lebensmonaten die Fahrten nicht zu lange dauern.Wenn das Fahrzeug auf der Beifahrerseite mit einem Airbag ausgestattet ist, so ist die Verwendung von speziellen Kindersitzen, die als Reboardsitze gegen die Fahrtrichtung angebracht werden, unzulässig.
Alle Beifahrersitze, in die oder vor denen ein Airbag eingebaut ist, müssen im Sinne der Richtlinie 96/36/EG mit einer Warnung vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtung auf diesem Sitz versehen sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Fahrzeug mit einem Mechanismus ausgestattet ist, der das Vorhandensein einer nach hinten gerichteten Kinderrückhalteeinrichtung automatisch erkennt und sicherstellt, dass sich der Airbag nicht entfaltet, wenn eine solche Kinderrückhalteeinrichtung befestigt ist. Mit sieben Monaten sind Kinder oft schon zu groß für Sitze der Gruppe 0. Die neue Gruppe 0+ nimmt darauf Rücksicht – rechnen Sie aber damit, dass Kinder mit 15 Monaten die Liegeposition oft ablehnen, und dass der Transport von 15 Monate alten Kindern zum Auto nicht unbeschwerlich ist, wenn diese schon wie üblich in der Schale sitzen.

Gruppe I – 9 bis 18 Kilogramm (9 Monate bis 3 1/2 Jahre)
Kinder in diesem Altersbereich können bereits sitzen, benötigen aber noch einen stabilen, seitlichen Halt. Dafür gibt es Modelle mit einem eigenen Gurtsystem für das Kind (Hosenträgergurte) und Fangkörpersysteme, bei denen das Kind statt mit Gurten über einen Fangkörper breitflächig abgestützt wird.
Die Modelle werden mit einem speziellen oder dem normal vorhandenen Sicherheitsgurt am Sitz befestigt. Manche dieser Systeme lassen sich bis zu einem bestimmten Körpergewicht auch entgegen der Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz montieren.
Wichtig für alle Systeme ist die straffe Befestigung am Fahrzeug, idealerweise auf dem mittleren Sitzplatz der zweiten Sitzreihe. Locker montierte Sitze sind kein richtiger Schutz! Beachten Sie bitte in jedem Fall die Montage- und Betriebsanleitung.


Gruppe II – 15 bis 25 Kilogramm (3 bis 6 Jahre)
Jetzt können Kinder schon gut alleine sitzen. Die Benützung des normalen Dreipunktgurtes in Kombination mit einem Sitzkissen ist zwar zulässig, da aber Kinder in diesem Alter nie ruhig sitzen bleiben und dabei den Automatik-Dreipunktgurt lockern können, ist ein "Fangkörper", der gleichzeitig als Spieltisch genutzt werden kann, sicher besser und bequemer.


Gruppe III – 22 bis 36 Kilogramm und darüber (5 bis 12 Jahre)
Auch Kinder in diesem Alter brauchen noch eine Sitzunterlage, um zu verhindern, dass sie bei einer Kollision unter dem Sicherheitsgurt "durchtauchen" und der Sicherheitsgurt den Bauch einschnürt. Auch spezielle höhenverstellbare Gurte können verwendet werden. Die Außensitze der zweiten Sitzreihe sind vorzuziehen (Dreipunktgurte und Kopfstützen).

§ 106 KFG (Auszug aus dem Gesetzestext):
Kinder bis 14 Jahre und einer Körpergröße von weniger als 1,50 m müssen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, mit einem Rückhaltesystem gesichert werden. Dies gilt für PKW und Kombis gleichermaßen, wie für LKW und Spezialkraftfahrzeuge.